Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag:
mit einer Einmalzahlung vorsorgen

Heutzutage muss jeder Mensch für seine eigene oder die Bestattung seiner Angehörigen finanziell selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusehen. Wer mit einem Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern. 


Was ist ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag?

Bei einer Treuhandeinlage zahlt ein Kunde, entweder ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters oder einem gewünschten Vorsorgepaket zur geplanten Bestattung, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen sicher angelegt - kleiner positiver Nebeneffekt: für diese Anlage werden keine Negativzinsen fällig. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt. 

Eines von vier Paketen auswählen und Treuhandkonto direkt online beantragen

Ihre individuelle Bestattungsvorsorge können Sie hier direkt online oder bei Ihrem Bestatter vor Ort abschließen. Auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Bestatter e. V. sind rund 90% der in Deutschland tätigen Bestattungsunternehmen versammelt.

Die Vorteile der Bestattungsvorsorge mit einem Treuhandvertrag auf einen Blick

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • Vertragsabschluss bis ins hohe Alter
  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)
  • Sichere Geldanlage ohne Negativzinsen
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital
  • Jährlicher Kontoauszug
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder

Alle Fragen zum Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag beantwortet Ihr Bestatter vor Ort

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. zum Thema Bestattungsvorsorge

Häufig gestellte Fragen zum Treuhandkonto für Ihre Bestattung

Ist mein Geld sicher angelegt?

Grundsätzlich gilt: Die angemessene Bestattungsvorsorge (ortsübliche Kosten) ist vor dem unberechtigten Auflösungsverlangen des Sozialamts geschützt.

mehr erfahren

Wie hoch sollte die Bestattungsvorsorgesumme sein?

Sie sollte der Höhe der zu erwartenden örtlichen Bestattungskosten entsprechen. Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend.

mehr erfahren

Was passiert im Leistungsfall?

Im Leistungsfall wird Ihre Treuhandeinlage an Ihren Bestatter zur Durchführung Ihres Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der angemessene Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes in Anspruch genommen werden müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

mehr erfahren

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Von einer Sterbegeldversicherung unterscheidet sich der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag grundlegend: Ein Treuhand-Vertrag ist keine Versicherung, sondern eine Form der Geldanlage.

mehr erfahren

* auch Teilzahlung möglich
** auch Einmalzahlung möglich