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Vorsorge und Betreuungsrecht

Jeder kann durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die eigenen Angelegenheiten geregelt werden können. So kann etwa durch eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson die nötige Unterstützung in rechtlichen Belangen erfolgen. Das Betreuungsrecht, das kürzlich vom BMJ reformiert wurde, sichert größtmögliche Selbstbestimmung und stellt die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die der Betreuer bzw. die Betreuerin in einem genau festgelegten Aufgabenkreis trifft und umsetzt.

Es gibt zudem auch die Möglichkeit, vorsorglich eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht zu bevollmächtigen, die im Bedarfsfall in rechtlichen Belangen unterstützt. Denn liegt eine Vorsorgevollmacht vor und ist die bevollmächtigte Person bereit, die Angelegenheiten der betreuungsbedürftigen Person wahrzunehmen, ist die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers nicht erforderlich.
Mit einer Patientenverfügung kann wiederum für den Fall vorgesorgt werden, wenn man plötzlich in die Lage gerät, nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden zu können. Dort wird im Voraus festgelegt, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder diese ablehnt.
Zudem hat das BMJ kürzlich für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten eingeführt: Wenn eine verheiratete Person z. B. wegen Bewusstlosigkeit oder Koma selbst nicht mehr in Gesundheitsangelegenheiten entscheiden kann, darf nun der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin grundsätzlich medizinische Entscheidungen für sie treffen.

Themen im Fokus

Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

Artikel , 1. Januar 2023

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die im Bedarfsfall die rechtlichen Angelegenheiten der vertretenen Person im Umfang der erteilten Vollmacht wahrnimmt. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, setzt aber volles Vertrauen zu der Person voraus, die mit dieser Vollmacht ausgestattet werden soll.

Artikel , 1. Januar 2023

Unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand können Sie plötzlich in eine Lage geraten, in der Sie nicht mehr selbst über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff entscheiden können. Mit einer Patientenverfügung legen Sie für diesen Fall im Voraus fest, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie ablehnen.

Artikel , 1. Juni 2023

Publikationen

Was bedeutet eine rechtliche Betreuung für mich? Wo kann ich die wesentlichen Informationen dazu erhalten? Wann benötige ich einen Betreuer, wie vermeide ich eine Betreuung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht?

Broschüren , 16. März 2023 , Verfügbar auf: Deutsch

In diesem Heft erklären wir wichtige Dinge zur rechtlichen Betreuung. In Leichter Sprache und mit Bildern. Damit möglichst viele Menschen es verstehen.

Broschüren , 01. Januar 2023 , Verfügbar auf: Deutsch

Sie finden in dieser Broschüre Hilfestellung für Fragen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können. Welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe wünschen wir im Fall der Fälle?

Broschüren , 01. Juni 2023 , Verfügbar auf: Deutsch

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Neues Betreuungsrecht 2023: mehr Selbstbestimmung und Mitsprache, bessere Qualität und Aufsicht

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